Wähler*innen, die den Landtag oder den Bundestag wählen, entscheiden damit auch über die nächste Regierung. Wenn Kirchenmitglieder die Landessynode wählen, dann bleibt die Kirchenregierung, der Oberkirchenrat, davon völlig unberührt.
Der Oberkirchenrat wird bis heute vom sogenannten Landeskirchenausschuss bestimmt, der einst 1919 an Stelle des Württembergischen Königs gesetzt wurde. Die OFFENE KIRCHE versucht, nach 100 Jahren Württembergischer Kirchenverfassung, der Landessynode etwas mehr demokratische Mitwirkungsrechte einzuräumen. Sie schlägt vor, dass zukünftig die Mitglieder des Oberkirchenrats nach ihrer Wahl durch den Landeskirchenausschuss von der Landessynode bestätigt werden sollen.