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Diskussion um den Hegnacher Pfarrer Bernhard Elser

Zwischen Barmer Theologischer Erklärung und Stuttgarter Schuldbekenntnis - Pressemitteilung des Synodalgesprächskreises der OFFENEN KIRCHE

Zwischen Barmer Theologischer Erklärung und Stuttgarter Schuldbekenntnis: In diesem Zeitfenster der dunkelsten deutschen Geschichte befinde sich erneut Deutschland, wie Pfarrer Bernd Elser in einer Ansprache zum Volkstrauertag suggeriert. Die Corona-Maßnahmen seien demnach der Anbeginn einer neuen Diktatur. Das wird unmissverständlich deutlich, wenn man sich mit weiteren Beiträgen Elsers in sozialen Netzwerken auseinandersetzt. Wegen der neuen Diktatur müsse nun, ähnlich wie in Zeiten des evangelischen Kirchenkampfes 1933/1934 der status confessionis ausgerufen werden. Widerstand werde nun zur christlichen Pflicht.

Der Gesprächskreis OFFENE KIRCHE erklärt: Wir stehen nicht im Kirchenkampf und auch nicht am Beginn der Apokalypse. Aus den Worten Elsers spricht nicht nur die fatale historische Fehleinschätzung der aktuellen Corona-Maßnahmen. Sie verharmlosen gleichermaßen die NS-Zeit und relativieren das Leid aller Opfer der deutschen Vernichtungspolitik und des Zweiten Weltkrieges. Dort wo in Geschichtsvergessenheit theologisch gepredigt wird, ist der Hass und die Zwietracht bewusst gesät.

Wir sehen mit Sorge die offensichtliche Radikalisierung, die auf Demonstrationen von teilweise gewaltbereiten Querdenken-Gruppierungen in ganz Deutschland sichtbar wird. Unter ihnen befinden sich auch Christ*innen. Doch auch unter einzelnen Pfarrer*innen der Kirche gibt es offensichtlich eine vergleichbare Dynamik der Verhärtung und der zugespitzten Rhetorik. Hierauf gilt es von Seiten der Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg deutlich und vorausschauend, wenn möglich auch dienstrechtlich zu reagieren. Demokratiefeindliche Positionen haben eben so wenig einen Platz auf den Kanzeln wie andere Formen der Menschenfeindlichkeit.

Elser bewegt sich mit seinen Aussagen juristisch gesehen im Rahmen der Meinungsfreiheit. Im Sinne des Dienstrechts macht er sich demnach nicht strafbar, jedoch weckt er einschlägige Assoziationen und bietet sich der Querdenker-Szene bewusst als Identifikationsfigur an. Diesem Gebaren muss die Evangelische Landeskirche aufgrund ihrer Mitverantwortung für den gesellschaftlichen Frieden und die Überwindung der Pandemie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln Einhalt gebieten. Hierbei sehen wir alle Frömmigkeitsrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der dringenden Verantwortung, der Geschichtsvergessenheit zu widersprechen und mäßigend zu wirken.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Hans Probst
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Hans.Probst@offene-kirche.de