Offene Kirche will Klimaneutralität der Landeskirche im Jahr 2035

Offenen Kirche will Klimaneutralität der Landeskirche bis zum Jahr 2035

Die Kirche redet nicht nur von der Bewahrung der Schöpfung, sie handelt danach. Das ist die feste Überzeugung der Offenen Kirche. Nach fast zwei Jahren Beratung liegt der Evangelischen Landessynode nun ein Klimaschutzgesetz vor. Mit diesem sollen Regelungen erlassen werden, die einen Weg zur Klimaneutralität bis ins Jahr 2040 aufzeigen. Die Offene Kirche hatte auf eine gesetzliche Verpflichtung der Landeskirche gedrungen und die Klimaneutralität der Landeskirche im Jahr 2035 im Wahlprogramm zur Synodalwahl 2019 gefordert. Um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen wurde durch eine eigene Klimagruppe, bestehend aus Expert:innen und Synodalen der Offenen Kirche, ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieses Gesetz soll nun rechtliche Verpflichtungen der Landeskirche er-zeugen.

Miriam Bauer und Hans-Ulrich Probst, Vorsitzende der Offenen Kirche, sowie Ruth Bauer, Vertreterin der Klimagruppe, erklären gemeinsam: „Dafür, dass noch vor einem Jahr Stimmen in der Synode und der württembergischen Kirchenleitung überhaupt die Notwendigkeit eines Gesetzes bestritten haben, ist das Klimaschutzgesetz ein wichtiger Schritt, auf das wir stolz sind. Ernüchternd ist jedoch, dass der ursprüngliche Entwurf der Offenen Kirche durch die Beratungen insgesamt abgeschwächt wurde. Nur wenige Instrumente betreffen ganz direkt die einzelnen Gemeinden. Wir hätten uns hier mehr Verpflichtung und Anreize für konkreten Klimaschutz gewünscht. Leider ist es in den Vorberatungen nicht gelungen, für die Forderung nach Klimaneutralität der Kirche im Jahr 2035 eine Mehrheit zu erzielen.

Der Gesprächskreis OFFENE KIRCHE wird deshalb bei der Herbstsynode einen Änderungsantrag stellen, der das Ziel zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 festlegt. Ein ambitionierteres Gesetz wäre möglich und ein starkes Zeichen in der Öffentlichkeit. Konsequenter Klimaschutz ist nicht nur Beiwerk, sondern wesentlich Ausdruck einer glaubwürdigen Kirche.“

Das Klimaschutzgesetz für die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird am 25. November 2022 zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr von der Herbstsynode verhandelt und abgestimmt.

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