Sommersynode 2020 - OK setzt ein Signal: Gemeinden brauchen Geld!

Angelika Klingel
Hans Probst
Synodale in der Pause, von links: E. Schultz-Berg, H. Probst, P. Reif

Gesprächskreisvotum von Angelika Klingel - Antrag für die mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Dr. Kastrup, liebe Mitsynodale,

„Spare in der Zeit dann hast du in der Not“ - so könnte man die vergangenen Jahre und die derzeitige Lage der landeskirchlichen Finanzen zusammenfassen!

Wir in der württembergischen Landeskirche haben unseren treuen und verbundenen Mitgliedern zu verdanken, dass die vergangenen Jahre so wirtschaftlich ertragreich waren und somit wichtige und vielfältige Aufgaben getan werden konnten.

Wir Synodale und der OKR – hier stellv. Herr Dr. Kastrup und Herr Ritter

– haben dieses Kirchensteuergeld der Mitglieder zu treuen Händen vorausschauend eingesetzt, fürsorglich zusammengehalten und vermehrt.

Heute sprechen wir über die Mittelfrist und stellen fest, dass wir uns schwer tun im Blick auf mittelfristige Aussagen.

Mit dem Corona Shutdown im Bundesgebiet folgte fast zeitgleich der Beschluss des OKR zum Shutdown für die Finanzen unserer Landeskirche.

  1. Haushaltssperre bis zum 31.12 2020
  2. Einstellungsstopp bis zum 31.12 2020
  3. Sofort umzusetzende Kürzungen der Budgets um 10% in den Dezernaten und damit auch in den landeskirchlichen Einrichtungen

Dies trifft mit den bereits im Vorfeld getroffenen Entscheidungen der Landeskirche aufeinander – Einzug der Budgetrücklagen - Streichung von Sonderpfarrstellen durch den Zielstellenplan, Umstellung des Finanzwesens – Zusammenlegung der Verwaltungseinheiten und Umzug des OKR ins Interimsquartier im Blick auf den Modernisierungsbedarf des bestehenden OKR Gebäudes!

All diese Maßnahmen sind kein kleines Paket, sondern ein ganzer Container voller Maßnahmen!

Eine Haushaltssperre ist das Königsrecht des Oberkirchenrates! Aber diese Notbremse die kurzfristig gezogen wurde, hat viele landeskirchlichen und gemeindlichen Planungen und Projekte aus voller Fahrt zum Stillstand gebracht! Einerseits ist in der Krise Alarmbereitschaft angesagt, andererseits stand aus Sicht der OFFENEN KIRCHE eine buchstäbliche Entgleisung des gesamten Zuges auf den nächsten 100 Metern oder 100 Tagen nicht unmittelbar bevor! 

Die Möglichkeit die benötigten Ausgaben, für die bereits Geld zurückgelegt war, durch einen Ausnahmegenehmigung an den OKR dennoch zu tätigen, stellt einen engen Flaschenhals in der Handhabbarkeit dar, zumal sich im strittigen Fall das gesamte Kollegium mit dem Anliegen befassen muss – wir können uns nicht vorstellen, dass dies mit der vorhandenen Personalkapazität und vor dem Hintergrund der großen Umwälzungen im vorhandenen Zeit und Arbeitsbudget der damit befassten Personalstellen handhabbar und bewältigbar ist!

Hier wünschen wir uns, dass die Verantwortung über die Budgets wieder in die jeweiligen Dezernate gestellt werden und die Notfallverfügung bald möglichst aufgehoben wird!

Wenn der OKR zum jetzigen auf die Haushaltssperre verzichtet hätte, was die OFFENE KIRCHE durchaus für vertretbar gehalten hätte, und wir einen Kirchensteuerrückgang von 200 Mio. Euro, was etwa 25% entspricht, zu Grunde legen, so wären die Ausgleichsrücklagen jeweils nur um etwa 1/3 geschrumpft. Das heißt 2/3 stünden immer noch für den weiteren Umbau der Kirche zur Verfügung! 

Es ist schwierig, am Tiefpunkt einer Krise schnelle, weitsichtige und zielführende Beschlüsse zu fassen, die die Gemeinschaft und deren Aufgaben zukunftsweisend prägen!

Wir als Synodale repräsentieren die Kirchenmitglieder, die uns als Instrument der Mitbestimmung gewählt haben!

Deshalb drängt die OFFENE KIRCHE darauf, dass die Synode wirklich gemeinsam mit dem OKR die Zielbestimmung und Ausrichtung der künftigen Schwerpunkte festlegt – gerade, weil die Mittel knapper werden!

Gemeinden, Kirchenbezirke, Einrichtungen und Projekte verfielen zu Beginn der Coronakrise in Schockstarre. Wir hätten uns hier gewünscht, dass eine deutlich transparentere Kommunikation gegenüber der Synode und den Gemeinden und ein Einbezug aller stattgefunden hätte. Das wäre wichtig gewesen, um in der Krise Vertrauen und Kooperation zu schaffen!

Kirche ist nicht nur ein gesellschaftliches Diskursforum, sondern lebt von ihrer Aktivität und Strahlkraft. Nur wenn wir das innen leben, was außen draufsteht: Verkündigung, Seelsorge, Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung und leider wieder auch aktuell die Rettung von Menschenleben in Not und Seenot, dann ist Kirche glaubhaft, anziehend und Mitglieder bindend / gewinnend!

In unsicheren und wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es sehr wichtig, positive Signale zu schicken; aufrichtend und Mut machend. Zeigen, dass wir in den Wiederaufbau investieren und dass man mit uns rechnen kann.

Deshalb wollen wir auch jetzt – in Notzeiten - einen Teil des bisher zurückgelegten Geldes einsetzen.

Die Kirchengemeinden mit ihren kleinen Budgets haben derzeit durch fehlende Gottesdienstopfer oder das Wegbrechen der Elternbeiträge bei den Kindergartengebühren hohe Einbußen; fehlende Einnahmen bei Familienbildungsstätten und erhöhte Ausgaben für Schutzmaßnahmen und für diakonische Aufgaben kommen hinzu.

Wie gehört, ist geplant, den ordentlichen Verteilbetrag der Gemeinden fürs neue Haushaltsjahr auf null einzufrieren. Dies halten wir für äußerst schmerzlich und wollen als OFFENE KIRCHE, dass die Kirchengemeinden fürs neue Haushaltsjahr mindestens die Inflationsrate bekommen sollen.

Es zeichnet sich ab, dass die kommenden Jahre, mageren Jahre werden!

Wir möchten jedoch in schweren Zeiten im Blick auf die Zukunft der Landeskirche vor Ort, mit unseren Ressourcen verantwortlich umgehen. Deshalb beantragen wir beim Verteilbetrag der Kirchengemeinden eine Erhöhung um 2 % als Signal, dass wir gerade in dieser schweren Zeit den Kirchengemeinden vor Ort aus der Krise helfen.  – Antrag folgt zum Schluss unseres Gesprächskreisvotums.

Die OFFENE KIRCHE sieht auch den Beschluss des OKR, das landeskirchliche Budget in den Dezernaten – gleichzeitig neben den oben genannten Auflagen - auf minus 1 zu kürzen kritisch! Hier werden wichtige Lebensorgane in Werken und Diensten, Aufträgen und Projekten empfindlich getroffen. Wir wünschen uns hier eine Korrektur dieses Beschlusses und werben für wenigstens eine - plus Eins.

Uns allen ist der Fortbestand unserer Landeskirche und die Mitgliederbindung wichtig!

So wie wir in den vergangenen Jahren umsichtig gespart haben, wünschen wir uns jetzt in der Krise ein umsichtiges Wirtschaften und eine Lockerung der angezogenen Notbremse!

Wir sehen uns zur Behandlung der nächsten Mittelfrist in einem Jahr wieder – ich hoffe, dass wir dann sagen können: die drastischen Maßnahmen haben uns in der Mitgliederbindung nicht geschadet, sondern die getätigten Maßnahmen in der Mittelfrist haben uns hindurchgetragen.

 

03.Juli 2020

Antrag OK:

Um den Kirchengemeinden über die durch die Coronakrise verursachte Notlage hinwegzuhelfen beantragen wir, den Verteilbetrag für die Kirchengemeinden für den kommenden Haushalt / das kommende Haushaltsjahr, auf 2% festzulegen.

Begründung:

Viele Kirchengemeinden in unserer Landeskirche leiden derzeit unter den höheren Aufwendungen und wegbrechenden Einnahmen durch die Coronakrise, Des Weiteren ist abzusehen, dass in den kommenden Jahren, voraussichtlich deutliche Einsparungen im landeskirchlichen Haushalt notwendig werden.

Durch die Unterstützung aus Kirchensteuermitteln und die Erhöhung des Verteilbetrages um 2% im kommenden Haushaltsjahr, wird die durch Corona verursachte Notlage der Kirchengemeinden ein Stück abgemildert und der Umbau vor Ort kann besser bewältigt werden.

 

Unterschrieben vom GK OFFENE KIRCHE