Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus [27.03.2012]

Die OFFENE KIRCHE begrüßt den Beschluss der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, dass gleichgeschlechtliche Geistliche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus wohnen dürfen, wenn Kirchenvorstand, Dekan, Regionalbischof und Landeskirchenausschuss diesem Wunsch zustimmen. Die OFFENE KIRCHE setzt sich dafür ein, dass dies auch in unserer Württembergischen Landeskirche möglich werden kann.




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