Pressemitteilungen

In Würde leben - in Würde sterben

Pressemitteilung der "OFFENE KIRCHE – Evangelische Vereinigung in Württemberg" zu (Ärztlich) Assistierter Sterbehilfe

In seinem Urteil vom Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot von Sterbehilfe nach § 217 StGB verfassungswidrig ist. Das epochale Urteil misst der Selbstbestimmung des Menschen ein hohes Gewicht bei und bezeichnet sie als wichtigen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Viele leitende Persönlichkeiten der Kirchen und zahlreiche kirchliche Organisationen äußerten sich enttäuscht oder ablehnend über das Urteil. Andererseits sprechen sich bei aktuellen Umfragen zwischen 60 und 70 Prozent der evangelischen Christen für die Suizid-Assistenz aus. Kirche und Diakonie suchen nun nach Wegen, möglichst umsichtig und human mit Menschen mit Sterbewunsch umzugehen. Insbesondere für schwerstkranke Menschen, deren unerträgliches Leiden auch durch palliativ-medizinische Therapie nicht wirksam bekämpft werden kann, kann die Beihilfe zum Suizid ein Akt ärztlicher Nächstenliebe sein, der vom Liebesgebot her geboten ist und dessen Verweigerung das Liebesgebot verletzt.

Die „OFFENE KIRCHE – Evangelische Vereinigung in Württemberg“ hat im Mai 2021 „Denkanstöße“ zur assistierten Sterbehilfe formuliert, in denen sie Gesichtspunkte und eigene Positionen formuliert, um sie Kirche und weltlicher Öffentlichkeit vorzulegen. Aufgrund juristischer, ärztlicher, biblisch-theologischer und seelsorgerlicher Überlegungen kommt die „OFFENE KIRCHE“ zu der Überzeugung, dass einer liberalen und menschlichen Gesellschaft daran liegen muss, sowohl den abkürzenden Weg, den Weg des selbstbestimmten Sterbens, wie auch den ausharrenden Weg zu respektieren.     

Vorstand der OFFENEN KIRCHE, Juli 2021

Denkanstöße des Vorstands der OFFENEN KIRCHE zu (ärztlich) assistierter Sterbehilfe

Thesenartige Zusammenfassung der "Denkanstöße des Vorstands der OK zu (ärztlich) assistierter Sterbehilfe"