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Kündigungen in Tochterunternehmen des Diakonieklinikum Schwäbisch Hall - AGMAV-Pressemitteilung vom 25.7.2013

Das Diakonieklinikum Schwäbisch Hall, eine Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes der evangelischen Landeskirche Württemberg, versucht mit allen Mitteln den Hol- und Bringedienst auszugliedern.
Dazu sollen jetzt durch die Kündigung von Mitarbeitenden der Konzerntochter DDL Tatsachen geschaffen werden.
Der Hol- und Bringedienst ist bislang beim Klinikum angesiedelt, ein Teil der dort Beschäftigten ist direkt beim Klinikum angestellt, die jetzt gekündigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Dauerleiharbeitnehmer vom klinikeigenen Dienstleister DDL an den Hol- und Bringedienst ausgeliehen.
Seit Monaten fordern die Beschäftigten bei der DDL eine Direktanstellung beim Klinikum und die Bezahlung nach Diakonievergütung. Nun soll ab 1.8.2013 ein Werkvertrag mit einer Hausreinigungsfirma abgeschlossen werden.
 
Heute findet in Stuttgart vor der Schlichtungsstelle das Einigungsgespräch nach dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz statt. Nach Meinung der Mitarbeitervertretung des Klinikums hätte die MAV an der Entscheidung den Hol- und Bringedienst auszugliedern, beteiligt werden müssen, da auch Beschäftigte des Klinikums betroffen sind.
Das Diakonieklinikum versucht mit der Kündigung den Hol- und Bringedienst so zu dezimieren, dass er nicht mehr wie bisher leistungsfähig ist. Die kirchliche Rechtsprechung wird dadurch zur Farce.
Die AGMAV erwartet von den Aufsichtsgremien des Diakonieklinikums, dass sie alle Aktivitäten der Geschäftsführung solange stoppen, bis die kirchlichen und weltlichen Gerichte ihre Urteile gefällt haben.
 
Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche Württemberg (AGMAV) ist der Zusammenschluss der betrieblichen Interessensvertretungen aller diakonischen Einrichtungen. Die AGMAV vertritt die Interessen von ca. 45.000 Mitarbeitenden. Ein wichtiges Thema für die Interessensvertretungen ist die Verhinderung weiterer Ausgründungen, mit denen die diakonischen Arbeitgeber die Verbindlichkeit des kirchlichen Arbeitsrecht unterlaufen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten weiter verschlechtern.
 
Stuttgart, den 16.07.2013
 
Impressum: Pressemitteilung herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) im Diakonischen Werk Württemberg,
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Wolfgang Lindenmaier; Redaktion: Susanne Haase
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