Pressemitteilungen

WIR! sind Diakonie

Im Tarifkonflikt in der Dakonie ruft die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen AGMAV zur Demonstration vor dem Oberkirchenrat in Stuttgart auf - Pressemitteilung der AGMAV vom 16.7.2013

Zu einer Demonstration vor dem Oberkirchenrat ruft die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) die Beschäftigten der Diakonie. Nachdem die Arbeitgeber drei Jahre die Übernahme des Tarifvertrags für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TV-SuE) verhindert hatten, beschlossen die Vertreter der Mitarbeiterschaft, dass sie die Verhandlungen nicht mehr weiterführen.
Das Arbeitsrecht in der württembergischen Diakonie wird auf dem „Dritten Weg“ in einer Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen. Die Grundlage des Arbeitsrechts in der württembergischen Diakonie ist der Tarif des öffentlichen Dienstes. Nachdem dort für die pädagogischen Mitarbeiter eine andere Vergütung und eine neue Eingruppierungsordnung beschlossen wurde, weigerten sich die Arbeitgeber, dies als  Grundlage für das diakonische Arbeitsrecht zu akzeptieren. Besonders hart trifft diese Weigerung junge Kolleginnen und Kollegen, denen schon seit drei Jahren die höhere Vergütung verweigert wird. Eine Erzieherin, die vor drei Jahren in den Beruf eingestiegen ist, hat in dieser Zeit bereits mehrere hundert Euro Verlust.
In dreijährigen Verhandlungen ist es nicht gelungen, die Blockade zu überwinden. Daher hat die die AGMAV beschlossen, dieses Thema nicht mehr auf dem „Kirchenweg“ zu verfolgen, sondern es in einer öffentlichen Aktion aus der Kommission zu holen und zur Gewerkschaft ver.di zu bringen. Wieder einmal  hat sich gezeigt, dass das Kommissionsmodell der Kirchen nicht geeignet ist, strittige Themen anzugehen. Die AGMAV bittet deshalb die Gewerkschaft ver.di, Tarifverhandlungen mit den Trägern aufzunehmen und den Tarifvertrag SuE als Übernahmetarif zu verhandeln. Erst nachdem die AGMAV sich gegen die weiteren Verhandlungen entschieden hatte, wurden die Arbeitgeber nervös und legten einen Antrag vor, der zwar einige Verbesserungen enthält, aber weit von den Regelungen des öffentlichen Dienstes abweicht. Diese Abweichungen lassen befürchten, dass eine Übernahme zukünftiger Vergütungserhöhungen wieder nur mit starker Zeitverzögerung möglich ist.
In einer Pressemitteilung des Diakonischen Werks vom 16. Juli wird behauptet, die AGMAV wolle eine Abstimmung verhindern, dies ist unwahr. Die Arbeitsrechtliche Kommission wird in ihrer Sitzung am 19. Juli beschlussfähig sein. Die Arbeitgeber können ihren Antrag also zur Abstimmung stellen und gegebenenfalls die Schlichtung anrufen. Die Positionen, die in dieser Pressemitteilung von Oberkirchenrat Kaufmann vertreten werden, sind scheinheilig. Wenn die diakonischen Arbeitgeber so sehr an der Übernahme des TV SuE interessiert wären, würden die Beschäftigten schon seit drei Jahren so bezahlt wie ihre KollegInnen im öffentlichen Dienst.
Die Arbeitgeber befürchten natürlich, dass Personalgewinnung schwieriger wird, wenn bekannt wird, dass in diakonischen Einrichtungen nicht immer der Tarif des öffentlichen Dienstes gilt. Anders als in der Diakonie bezahlen die evangelische und die katholische Kirche sowie der Caritasverband schon seit Jahren ihre Mitarbeitenden nach dem TV-SuE. Die Kundgebung mit anschließender Demonstration beginnt am Freitag, den 19.7.2013 um 10.30 Uhr in der Gänsheidestraße vor dem Oberkirchenrat, führt dann über die Gerokstraße in die Innenstadt und endet mit einer Abschlusskundgebung gegen 13.00 Uhr auf dem Gustav–Heinemann-Platz vor dem Gewerkschaftshaus. 

Ansprechpartner der AGMAV:
Uli Maier - Vorsitzender der AGMAV, Telefon: 0152 5674 3010
Wolfgang Lindenmaier - Stellvertr. Vorsitzender und Versammlungsleiter, Telefon: 0171 4704 588
Für die Gewerkschaft ver.di:
Irene Gölz, Telefon: 0151 11 80 62 84 

Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche Württemberg (AGMAV) ist der Zusammenschluss der betrieblichen Interessensvertretungen aller diakonischen Einrichtungen. Die AGMAV vertritt die Interessen von ca. 45.000 Mitarbeitenden. Ein wichtiges Thema für die Interessensvertretungen ist die Verhinderung weiterer Ausgründungen, mit denen die diakonischen Arbeitgeber die Verbindlichkeit des kirchlichen Arbeitsrecht unterlaufen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten weiter verschlechtern. 
Stuttgart, den 16.07.2013