Stuttgart (epd vom 4.4.2013) Der Evangelische Kirchengemeindetag in Württemberg begrüßt es, künftig ein Anhörungsrecht in der Landessynode zu bekommen. Zwanzig Jahre nach seiner Gründung sei das für den Kirchengemeindetag "ein besonderes" Geschenk, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigung vom Mittwoch. In der Geschäftsordnung der Synode stehe künftig: "Dem Evangelischen Kirchengemeindetag kann bei Fragen, die die Kirchengemeinden betreffen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden."
Der Kirchengemeindetag sei damit "die einzige Organisation innerhalb der Landeskirche, die ihr Anhörungsrecht auf diese Weise in der Geschräftsordnung verankert hat, im Gegensatz beispielsweise zum Diakonischen Werk oder dem Evangelischen Jugendwerk", schreibt die Vereinigung. Damit sei man einen weiteren Schritt aus der "außerparlamentarischen Ecke" herausgetreten.
Der Kirchengemeindetag sieht sich als Interessenvertreter der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke der Landeskirche insbesondere gegenüber Oberkirchenrat und Synode. Er unterstützt Gemeinden mit Beratung und Fördergeldern für Fortbildungen.
Näheres unter www.kirchengemeindetag.de